Waffenrechtliches Bedürfnis
Der Schießsport bringt es irgendwann mit sich, dass man sich ein eigenes Sportgerät zulegen möchte. Das ist im Bereich Luftdruckwaffe kein Problem - es besteht ihr nur die Altershürde.
Anders sieht es aus, wenn man eine eigene "Feuerwaffe" erwerben möchte.
Also Pistole - Gewehr ab Kaliber .22 aufwärts.
Hier gibt es einige gesetzliche Hürden, die bewältigt werden wollen:
Es gilt zunächst, ein Waffenrechtliches Bedürfnis nachzuweisen.
Dies geschieht in der Regel so, dass der Aspirant ein Jahr lang trainiert. Hierbei muss er eine gewisse Anzahl von Trainingseinheiten erfüllen. Ist diese Hürde erklommen und der 1. Schützenmeister erkennt, dass ein wirkliches Interesse am Sportschießen vorliegt und es nicht nur um den Kauf einer Waffe geht, dann kann er das Bedürfnis gegenüber der zuständigen Behörde bescheinigen.
Der Schützenclub Elze hat für die Erlangung des Bedürfnisses noch ein paar Regeln aufgestellt: